Förderungen
Biomasseförderung
Die Förderung beträgt 50,00 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg.
Maximal €1.100,00
Erläuterung Obergrenze: Diese bezieht sich auf die Maximalförderung des Landes für Altbau Förderstufe 1 und Neubau in Eigenheimen (max. 2 Wohnungen) im Bereich Biomasse: Automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen € 2.200,00
Energieberatung:
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Energieberatung in der regionalen Energieberatungsstelle.
Solaranlagenförderung:
Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik).
Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50% der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).
Für Brauchwasseranlagen max. € 950,00 im Zuge einer Bestandssanierung.
Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung max. € 1.750,00
Erläuterung Obergrenze: Diese bezieht sich auf die Förderung des Landes für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) im Bereich Solaranlagen mit folgenden sinnvollen max. Größen:
Brauchwasseranlage mit 12m² Landesförderung € 1.900,00
Anlage mit Heizungsunterstützung mit 20m² Landesförderung € 3.500,00
Fotovoltaikförderung
Voraussetzung ist eine Fotovoltaikanlage mit einer Größe <=5kW-peak.
Die Förderhöhe beträgt 50% der Landesförderung.
Beschluss Gemeindevorstand vom 12.06.2012
Für oben genannte Förderungen wenden Sie sich bitte an Gemeinde Koblach, Hannes Oberhauser, 05523 62875-2114 oder hannes.oberhauser@koblach.at
Fahrradanhängerförderung
Die Förderung besteht:
1.) In einem Zuschuß zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50% des Kaufpreises, jedoch maximal € 150,00.
2.) In einem Zuschuß zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Lastentransport in Höhe von 50% des Kaufpreises, jedoch maximal € 80,00.
Hierzu melden Sie sich bitte beim Bürgerservice der Gemeinde Koblach, 05523 62875 oder gemeinde@koblach.at
G R U N D S T E U E R B E F R E I U N G
Für die im vergangenen Jahr fertig gestellte Wohnungen kann ein Antrag auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer eingebracht werden.
Die Steuerbefreiung dauert 20 Jahre, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Wohnfläche darf 130 m² nicht übersteigen. Bei mehr als 5 im Haushalt lebenden Personen kann die Wohnnutzfläche 150 m² betragen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Koblach, Markus Perstling, Tel. 62875-2117 oder markus.perstling@koblach.at
Formular Grundsteuerbefreiung Ansuchen