Das Gebiet zwischen Schron, Birken, Wegeler und Schlosswald dient in erster Linie zahlreichen, teils selten gewordenen Arten als Lebensraum – erst dann soll der Anspruch der Menschen kommen, das Koblacher Ried als Naherholungsraum zu erfahren. Dementsprechend wird darauf aufmerksam gemacht, dass jedes Jahr in der Zeit vom 15. März bis einschließlich 31. August ein Betretungsverbot von geschützten Streuwiesen herrscht. In diesem Zeitraum dürfen keine Veränderungen oder sonstige Einwirkung auf den Grundflächen vorgenommen werden. Wanderer und Spaziergänger bleiben bitte auf den ausgewiesenen Wegen. Hunde sollen zum Schutz der Wildtiere an der Leine geführt werden.
Initiative Natur z’Kobla
Die Initiative Natur z’Kobla um Frau Margarete Sonderegger lädt Interessierte einmal pro Jahreszeit auf eine Riedwanderung ein. Auf dem zweistündigen Rundgang gibt Frau Sonderegger detailreiche Einblicke in die vielfältige Flora und Fauna des Koblacher Rieds. Die einzelnen Termine werden jeden Monat zeitgerecht auf der Homepage und im Gemeindeblatt angekündigt.