Das Gebiet zwischen Schron, Birken, Wegeler und Schlosswald dient in erster Linie zahlreichen, teils selten gewordenen Arten als Lebensraum – erst dann soll der Anspruch der Menschen kommen, das Koblacher Ried als Naherholungsraum zu erfahren. Dementsprechend wird darauf aufmerksam gemacht, dass jedes Jahr in der Zeit vom 15. März bis einschließlich 31. August ein Betretungsverbot von geschützten Streuwiesen herrscht. In diesem Zeitraum dürfen keine Veränderungen oder sonstige Einwirkung auf den Grundflächen vorgenommen werden. Wanderer und Spaziergänger bleiben bitte auf den ausgewiesenen Wegen. Hunde sollen zum Schutz der Wildtiere an der Leine geführt werden.
Weiterführendes zur Natur z’Kobla
