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Bibermanagementverordnung: Pressekonferenz mit LR Gantner

Am 24. Juli luden Landesrat Christian Gantner und Bürgermeister Gerd Hölzl ins Koblacher Ried zur Pressekonferenz bezüglich rechtssicherem Handeln im Umgang mit dem Biber.

Im Vordergrund steht bei der neuen Bibermanagementverordnung das konfliktfreie Zusammenleben von Mensch und Tier. Unter dem Motto „Wir schützen, was wir schätzen“ präsentierte der Landesrat Lösungen bei der Ansiedelung eines Bibers.

Standardisierte Maßnahmen

Mit Präventionsmaßnahmen, etwa Verbiss-Schutz, Schutz vor Verklausungen, Sicherung von Böschungen und Lenkungsmaßnahmen beim Dammbau sollen Möglichkeiten zugelassen werden, um mit der Situation umzugehen. Die Entfernung von Dämmen darf nur unter fachlicher Begleitung erfolgen.

„Bibermanagement ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Gemeinden, und Naturschutz. Mit der neuen Verordnung können wir beispielsweise Bauhöfen geeignete Maßnahmen an die Hand geben. Die Entwicklung wird durch Beobachtung und durch Monitoring sichergestellt“ so Gantner.

Wenn die Präventionsmaßnahmen nicht greifen, kann künftig ein Eingriff in den Lebensraum des Bibers, sprich die Entfernung von Biberdämmen im Zeitraum von 1. September bis 31. März erfolgen. Wenn die Aktivitäten des Tieres Siedlungsräume maßgeblich bedroht, ist als letzte Konsequenz ein Eingriff in die Biberpopulation durch das zuständige Jagdschutzorgan möglich.

Verbesserte Handhabe für die Gemeinde

Bürgermeister Gerd Hölzl betonte die schon bislang gute Zusammenarbeit mit der Biberbeauftragten des Landes, Agnes Steiniger. „Die Verordnung bringt nun Rechtssicherheit und eine Handhabe im Umgang mit dem Tier. Man kann einen Biber etwa dazu ermutigen, anderswo zu bauen. Die Verlagerung von Dämmen kann bei Anrainern schon Emotionen herausnehmen“ so der Bürgermeister abschließend.