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Vogelgrippe: Stallpflicht verordnet

Aufgrund von ersten Fällen der Vogelgrippe (Geflügelpest) am Schweizer Bodenseeufer wurden Koblach sowie 13 weitere an Bodensee und Rhein gelegene Vorarlberger Gemeinden zu Gebieten mit stark erhöhtem Risiko erklärt.

Auch wenn es in Vorarlberg selbst derzeit noch keine bestätigten Fälle gibt, treten eine behördlich verordnete Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Tieren und strengere Hygienemaßnahmen in Kraft. Die Tiere müssen bis auf Weiteres in nach oben hin geschlossenen Stallungen gehalten werden, Kontakt mit Wildvögeln kann somit weitestgehend verhindert werden. Das Füttern der Tiere im Freien ist verboten.

 

Weitere Informationen: Stallpflicht entlang des Bodensees und Rheins – vorarlberg.ORF.at