Feuerwerk
Das Abschießen von Feuerwerk ist per Gesetz im Ortsgebiet nicht zulässig. Zudem dürfen aufgrund der geringen Abständen zu den Gebäuden im Umfeld, und vor allem wegen der unmittelbaren Nähe des Pflegeheimes Haus Koblach, keine Feuerwerke per Ausnahme genehmigt werden.