Biomasseförderung
Die Förderung beträgt 50,00 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg, maximal jedoch €1.100,00.
Erläuterung zur Obergrenze: Diese bezieht sich auf die Maximalförderung des Landes für Altbau Förderstufe 1 und Neubau in Eigenheimen (max. 2 Wohnungen).
Im Bereich Biomasse: Automatische Hackgut- und Pellets-Heizanlagen € 2.200,00.
Energieberatung:
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Energieberatung in der regionalen Energieberatungsstelle.
Das Energieinstitut Vorarlberg bietet Auskünfte zu Energiefragen unter T 05572 31202-112.