Biomasseförderung

Die Förderung beträgt 50,00 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg, maximal jedoch €1.100,00.
Erläuterung zur Obergrenze: Diese bezieht sich auf die Maximalförderung des Landes für Altbau Förderstufe 1 und Neubau in Eigenheimen (max. 2 Wohnungen).
Im Bereich Biomasse: Automatische Hackgut- und Pellets-Heizanlagen € 2.200,00.

Energieberatung:
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Energieberatung in der regionalen Energieberatungsstelle.
Das Energieinstitut Vorarlberg bietet Auskünfte zu Energiefragen unter T 05572 31202-112.

Solaranlagenförderung

Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik).
Solaranlagen werden nur noch im Zuge einer Althaussanierung gefördert.
Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50% der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg und des Wartungsprotokolls des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).
Für Brauchwasseranlagen jedoch max. € 950,00 im Zuge einer Bestandssanierung.
Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung beträgt die Förderung max. € 1.750,00.

Erläuterung zur Obergrenze: Diese bezieht sich auf die Förderung des Landes für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) im Bereich Solaranlagen mit folgenden sinnvollen Maximalgrößen:
Für Brauchwasseranlage mit 12m² beträgt die Landesförderung € 1.900,00.
Für eine Anlage mit Heizungsunterstützung mit 20m² beträgt die Landesförderung € 3.500,00.

Photovoltaikförderung

Photovoltaikanlagen werden bis zu einer Größe von 5kW-peak gefördert. Nicht förderungswürdig sind Großanlagen.
Die Förderhöhe beträgt 50% der OeMAG.

Für Fragen zu allen Energieförderrichtlinien wenden Sie sich bitte unter nachstehendem Kontakt an den Bauamtsleiter der Gemeinde Koblach, Herrn Hannes Oberhauser.

Förderung für Fahrradanhänger

Die Förderung besteht:

1.) In einem Zuschuß zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50% des Kaufpreises, jedoch maximal € 150,00.
2.) In einem Zuschuß zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Lastentransport in Höhe von 50% des Kaufpreises, jedoch maximal € 80,00.

Hierzu melden Sie sich bitte unter nachstehendem Kontakt beim Bürgerservice der Gemeinde Koblach, für eine Beantragung ist die Originalrechnung mitzubringen.

Befreiung von der Grundsteuer

Für die im vergangenen Jahr fertig gestellte Wohnungen kann ein Antrag auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer eingebracht werden.
Die Steuerbefreiung dauert 20 Jahre, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Wohnfläche darf 130 m² nicht übersteigen. Bei mehr als 5 im Haushalt lebenden Personen kann die Wohnnutzfläche 150 m² betragen.

Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Koblach, Markus Perstling, T 05523 62875-2117 oder markus.perstling@koblach.at