Befreiung von der Grundsteuer
Für die im vergangenen Jahr fertig gestellte Wohnungen kann ein Antrag auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer eingebracht werden.
Die Steuerbefreiung dauert 20 Jahre, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Wohnfläche darf 130 m² nicht übersteigen. Bei mehr als 5 im Haushalt lebenden Personen kann die Wohnnutzfläche 150 m² betragen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Koblach