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Betretungsverbot von Streuewiesen

Von 15. März bis einschließlich 31. August 2024 ist das Betretungsverbot von geschützten Streuewiesen in Kraft.

In diesem Zeitraum dürfen laut der Verordnung der Landesregierung über den „Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau“ keine Veränderungen oder sonstige Einwirkung auf den Grundflächen vorgenommen werden. Wanderer und Spaziergänger sind aufgefordert, auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Umweltbeauftragten der Gemeinde unter philipp.zauner@koblach.at bzw. T 05523 62875-2117.