UID-Nummer:

ATU41473400

Bankverbindung:

Raiffeisenbank Montfort eGen:
Iban: AT96 3742 2000 0842 0333
BIC: RVVGAT2B422

Voranschlag und Rechnungsabschluss:

Auf der Seite https://www.offenerhaushalt.at finden Sie die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge vieler österreichischer Gemeinden.

Zweitwohnungsabgabe bzw. Leerstands-Abgabe

Ziel der Zweitwohnungsabgabe bzw. Leerstands-Abgabe ist die Wiederverfügbarmachung von Wohnraum der derzeit nicht genutzt wird. Wenn eine Wohnung mehr als 26 Wochen pro Jahr leer steht (ohne Hauptwohnsitz-Meldung) hebt die Gemeinde eine Abgabe ein.

RIS – Zweitwohnungsabgabegesetz – Landesrecht Vorarlberg

Formular für die Zweitwohnungsabgabenerklärung

 

Ausnahmen von der Abgabepflicht nach § 2 Abs. 4 ZAG:

a) Gewerbliche Beherbergung
b) Privatzimmervermietung über die örtliche Tourismusorganisation
c) Arbeitsstätte mit Kundenkontakten
d) Unterkunft im Rahmen von Schulbesuch, Wehr- oder Zivildienst, Berufsausbildung oder Berufsausübung
e) Leerstand aufgrund von stationärer Betreuung
f) Für Zwecke der notwendigen Pflege oder Betreuung von Menschen
g) Barrierefreie Wohnung als Altersvorsorge
h) Einliegerwohnung
i) Wohnungen gewerblicher Bauträger
j) Wohnungen, die über „Sicher Vermieten“ angeboten werden
k) Wohnungen, deren Benützung nach rechtlichen Vorschriften nicht zulässig ist
l) Wohnungen, die aufgrund ihres Zustandes den Erfordernissen der Sicherheit und Gesundheit nicht entsprechen und deren Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist

 

Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, finden Sie die genauen Bestimmungen im Dokument „Erläuterungen zur Zweitwohnungsabgabe 2024“.