Was ist bei einem Todesfall zu tun?
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Ratgeber im Falle des Ablebens eines Angehörigen: Was ist bei einem Todesfall zu tun? Hinterbliebene müssen sich nach dem Tod eines geliebten Menschen mit rechtlichen Pflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen.
Über die nachstehenden Links finden Sie wesentliche Informationen.
Gerne helfen wir auch via Telefonanruf oder im persönlichen Gespräch.
Gemeinde Koblach, Friedhofsverwaltung/Abteilung Soziales, 05523/62875-2116 oder 05523/62875-2112.
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Mehr erfahrenNach einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind. Nachstehend wollen wir Ihnen hilfreiche Information bieten.
Zur Durchführung der Totenbeschau an Werktagen untertags verständigen Sie bitte den Koblacher Gemeindearzt unter 05523/62895. Während der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen wählen Sie bitte die Telefonnummer 141.
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Gemeindeamt, Werben 9, Abteilung Soziales, 05523/62875-2116.
05523/52271 oder die Gemeindeleiterin der Pfarre Koblach, Theresa Wegan, 0676/832408324.
Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt (für Koblach das Standesamt Götzis) des Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigung aus. Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis.
In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.
Unter Todfallsaufnahme versteht man die Aufnahme des Vermögens, das ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die Todfallsaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des/der Verstorbenen zuständig. Dieses beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem beauftragten Notar angeschrieben.
Neue Grabmäler dürfen nur nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Das Ansuchen um Genehmigung hat genaue Angaben über das vorgesehene Material und Ausmaß zu enthalten. Ferner ist ein Entwurf im Maßstab 1:10 in zweifacher Ausfertigung beizulegen.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen der Friedhofsverwaltung Koblach/Abteilung Soziales zur Verfügung:
Soziales, Wohnungswesen, Friedhofsverwaltung, Gemeindeblatt i.V.
Soziales, Wohnungswesen, Friedhofsverwaltung, Gemeindeblattverwaltug