Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Nach einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind. Nachstehend wollen wir Ihnen hilfreiche Information bieten.

Verständigen Sie bitte den zuständigen Arzt:

Zur Durchführung der Totenbeschau an Werktagen untertags verständigen Sie bitte den Koblacher Gemeindearzt unter 05523/62895. Während der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen wählen Sie bitte die Telefonnummer 141.

Verständigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl:

Bestatter In Vorarlberg (Bundesland) | 28 Unternehmen gefunden | WKO Firmen A-Z

 

Verständigen Sie bitte die Friedhofsverwaltung Koblach:

Gemeindeamt, Werben 9, Abteilung Soziales, 05523/62875-2116.

Verständigen Sie bitte das Pfarrbüro Koblach:

05523/52271 oder die Gemeindeleiterin der Pfarre Koblach, Theresa Wegan, 0676/832408324.

Beurkundung eines Sterbefalles

Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt (für Koblach das Standesamt Götzis) des Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigung aus. Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis.

In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.

Todfallsaufname

Unter Todfallsaufnahme versteht man die Aufnahme des Vermögens, das ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die Todfallsaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des/der Verstorbenen zuständig. Dieses beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem beauftragten Notar angeschrieben.

Errichtung von Grabmälern

Neue Grabmäler dürfen nur nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Das Ansuchen um Genehmigung hat genaue Angaben über das vorgesehene Material und Ausmaß zu enthalten. Ferner ist ein Entwurf im Maßstab 1:10 in zweifacher Ausfertigung beizulegen.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen der Friedhofsverwaltung Koblach/Abteilung Soziales zur Verfügung: