Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Nach einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind. Nachstehend wollen wir Ihnen deshalb eine Information bieten.

Verständigen Sie bitte den zuständigen Arzt:

An Werktagen während des Tages entweder Gemeindearzt Dr. Reinhard Längle Koblach, Werben 9, Tel. 62895, den

Bereitschaftsdienst (siehe Gemeindeblatt) habenden Arzt. Während der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen verständigen Sie bitte ausschließlich den Bereitschaftsdienst habenden Arzt zur Durchführung der Totenbeschau.

(Bereitschafts- und Notdienste können Sie aus dem Gemeindeblatt oder aus der Tagespresse entnehmen).

Gemäß Bestattungsgesetz ist die Leiche bis zur Durchführung der Totenbeschau am Sterbeort zu lassen.

Verständigen Sie das Bestattungsunternehmen

Verständigen Sie bitte die Friedhofsverwaltung Koblach

Gemeindeamt, Werben 9, Tel. 05523/62875-2112 Monika Amann

oder Frau Sabine Sieber, Tel. 05523/62875-2116

Verständigen Sie bitte das Pfarramt Koblach

Tel. 05523/52271 oder Pfarrmoderator Romeo Pal 0676/832408185.

Beurkundung eines Sterbefalles

Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des

Sterbeortes (für Koblach das Standesamt Götzis) zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigung aus. Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis.

In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim

Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.

Todfallsaufname

Unter Todfallsaufnahme versteht man die Aufnahme des Vermögens, das ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die Todfallsaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des Verstorbenen zuständig. Dieses beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem beauftragten Notar angeschrieben.

Pensionsansprüche

Bei einem Todesfall entstehen hohe Kosten. Die Ausgaben für Grabstätte, den Bestatter, die Trauerkleidung, die Blumen usw. summieren sich zu einem nicht unbedeutenden Betrag. Sie sollten sich daher rasch um Ihre Pensionsansprüche bemühen. Setzen Sie sich daher baldmöglichst mit Fr. Monika Amann Tel. 6287512 in Verbindung. Dort werden Sie über Ihre Pensionsansprüche genauestens informiert.

Errichtung von Grabmälern

Neue Grabmäler dürfen nur nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung auf-

gestellt werden.

Das Ansuchen um Genehmigung hat genaue Angaben über das

vorgesehene Material und Ausmaß zu enthalten. Ferner ist ein Entwurf im

Maßstab 1:10 in zweifacher Ausfertigung beizulegen.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung Koblach, Frau Monika Amann, Tel 05523/62875-2112 oder Frau Sabine Sieber, Tel. 05523/62875-2116